Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Kathy Reed | Music & Events (im Folgenden "Band") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“).
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kathy Reed | Music & Events und Rechtliches, bzw. das sog. „Kleingedruckte“, ist nichts, wenn alles gut geht, aber alles, wenn etwas schief läuft. Daher bitte ich den folgenden Absätzen Aufmerksamkeit zu schenken. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten aus diesem Angebot.
Soweit die Parteien keinen separaten Vertrag geschlossen haben, regeln diese AGB das Vertragsverhältnis abschließend. Wird ein separater Vertrag geschlossen, gehen im Falle einer Abweichung die Vorgaben des Vertrags vor. Andere als diese allgemeinen Bedingungen werden ausdrücklich nicht einbezogen.
1. Buchung
Die Buchung ist für den Auftraggeber bindend, sobald dies eindeutig via E-Mail, einer gemeinsam genutzten Plattform oder mündlich kommuniziert wurde. Es folgt der Versand der Auftragsbestätigung und der Rechnung einer Reservierungsgebühr durch die Band. Diese Gebühr ist in jedem Fall innerhalb der angegeben Frist zu entrichten. Die Auftragsbestätigung und der Zahlungseingang der Reservierungsgebühr fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten. Bei Absage des Termins durch den Veranstalter wird die Reservierungsgebühr einbehalten ggf. zzgl. Stornogebühren (siehe 7. Stornierungsregelungen).
2. Haftung und Gewährleistung
Ein Ausfall der musikalischen Begleitung kann aufgrund möglicher menschlicher oder technischer Probleme nicht ausgeschlossen werden. Jedoch liegt es im Interesse der Kathy Reed | Music & Events den Veranstalter maximal zu unterstützen und zufriedenzustellen.
Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet die Band auf das Einverlangen anfällig entstandener Kosten bzw. der vereinbarten Gage, es sei denn es gibt eine Sondervereinbarung.
Ist es der Band oder einem Bandmitglied unverschuldet unmöglich, die Leistung zu erbringen (Unfall, Krankheit, Defekt der Ausrüstung, o.Ä. oder höhere Gewalt), stellt der Veranstalter die Band von Schadenersatzforderungen oder sonstigen Forderungen hinsichtlich dem Veranstalter etwaig durch den Ausfall der Band entstandener Mehrkosten frei.
Die Band bemüht sich, im Falle eines Ausfalls eine Ersatzband zu finden. Die Abrechnung erfolgt dann situationsabhängig entweder über Kathy Reed | Music & Events oder die Ersatzband.
Die Band haftet gegenüber dem Vertragspartner maximal in Höhe des vereinbarten Honorars, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
3. Mitwirkungspflichten des Veranstalters
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Technik an einem sicheren Ort aufgestellt werden kann. Dies beinhaltet den Schutz vor Wettereinflüssen (Sonneneinstrahlung, Regen, etc.) sowie den Schutz vor unbefugtem Zugang zur Technik oder der Positionierung in Laufwegen der Gäste.
Der Veranstalter hat seine Gäste darüber zu informieren, dass die Technik allein durch die Band zu bedienen ist. Eltern haben ihre Kinder zu beaufsichtigen und haften für Schäden, die durch jene verursacht wurden.
Die Band unterstützt bei der Standortwahl, wenn dies notwendig ist. Grundsätzlich wird ein überdachter Ort am Rand bzw. in einer Ecke empfohlen.
4. Bildrechte / Videorechte
Aufzeichnungen unterliegen dem privaten Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden Bilder/Video durch den Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, Instagram, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. „Musik von Kathy Reed“ oder eine Verlinkung auf die offizielle Instagramseite @KathyReedOfficial. Jegliche Manipulation des (Beweg-)Bildmaterials, der Verkauf, die gewerbliche Nutzung oder die Teilnahme an Musikwettbewerben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Kathy Reed | Music & Events ist berechtigt, ausgewählte Bilder oder Filmausschnitte der Veranstaltung für Zwecke der Eigenwerbung (Print, Homepage, Facebook, Instagram, Pinterest, Eventpeppers etc.) zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht muss dem schriftlich widersprochen werden.
5. Rücktritt
Bis vor dem Geldeingang der Reservierungsgebühr auf dem angegebenen Konto kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Anschießend sind die Fristen gem. Absatz 7. Stornierungsregelungen zu beachten. Die Band kann vor Eingang der Reservierungsgebühr ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Band kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Ihnen keine ausreichenden Informationen bis 4 Wochen vor der Veranstaltung zum Veranstaltungsort und -zeitpunkt vorliegen. Die Angabe eines Ansprechpartners für die Band ist daher empfohlen. Ausgleichszahlungen oder Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
6. Zahlungsinformation
6.1. Reservierungsgebühr
Die Reservierungsgebühr beträgt 20% der Netto-Gage zzgl. 7%MwSt. Die Rechnungsstellung hierfür findet nach der Buchung statt. Sie ist innerhalb zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Sie ist nicht erstattungsfähig. In Ausnahmefällen gem. Punkt 7.2 wird sie jedoch mit einer Ersatzbuchung verrechnet.
6.2. Abschlussrechnung
Die Abschlussrechnung erfolgt mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung. Sie ist so zu begleichen, dass garantiert ist, dass um 13 Uhr zwei Tage vor dem geplanten Auftritt die auf der Abschlussrechnung befindliche Gage auf dem dort angegebenem Konto eingegangen ist.
Beispiel:
Veranstaltungstag = Samstag
Spätester Geldeingang = Donnerstag 13Uhr
Wir empfehlen daher einen Überweisungsauftrag spätestens am Montag der Veranstaltungswoche zu veranlassen.
6.3. Mehraufwand
Die Auftrittszeit wird in der Buchungsphase abgeklärt und schriftlich festgehalten. Diese Zeiten werden von beiden Parteien eingehalten und dürfen nur nach Absprache abweichen. Die Auf- und Abbauzeit wird von der Band mit jeweils einer Stunde kalkuliert und ist im Buchungspreis inbegriffen. Eine längere Anwesenheit, die darüber hinaus vom Veranstalter gewünscht ist, gilt als Mehraufwand und wird mit 150€ zzgl. MwSt pro Musiker pro Stunde abgerechnet. Dabei handelt es sich bspw. um einen früher gewünschten Aufbauzeitpunkt, späteren Abbau oder eine Verlängerung der Spielzeit.
7. Stornierungsregelung
Die Stornierungskosten betragen einen prozentualen Anteil der Netto-Gage zzgl. MwSt. Die MwSt beträgt bei künstlerischen Tätigkeiten 7%, bei Dienstleistungen 19%. Rechnungsstellung findet nach der Stornierung statt. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
7.1 Stornierung ohne besonderen Grund
Die Wahrscheinlichkeit einer neuen Buchung sinkt zunehmend, umso näher der Veranstaltungstermin rückt. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Höhe der Stornierungskosten mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungstag steigt. Bereits geleistete Zahlungen (z.B. die Reservierungsgebühr) werden angerechnet.
< 3 Monate 50% der Netto-Gage zzgl. MwSt
< 2 Monate 70% der Netto-Gage zzgl. MwSt
< 1 Monate 90% der Netto-Gage zzgl. MwSt
Beispiel:
Stornosatz: „50% der Netto-Gage“ = ( 20% Reservierungsgebühr + 30% Netto-Gage ) zzgl. MwSt
7.2 Stornierung für den Ausnahmefall „COVID19“
7.2.1 Stornierung seitens des Brautpaares
(Buchung wäre unter Einschränkungen möglich)
Die Wahrscheinlichkeit einer neuen Buchung sinkt zunehmend, umso näher der Veranstaltungstermin rückt. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Höhe der Stornierungskosten mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungstag steigt. Bereits geleistete Zahlungen (z.B. die Reservierungsgebühr) werden angerechnet.
< 1 Monate 30% der Netto-Gage zzgl. MwSt
< 2 Wochen 50% der Netto-Gage zzgl. MwSt
7.2.2 Stornierung seitens des Gesetzgebers
(Buchung wird gesetzlich untersagt)
Sollte der Gesetzgeber von rechtlicher Seite her unseren Auftritt verbieten, so wird nur die Reservierungsgebühr als Ausfallkosten angesetzt, unabhängig von der zeitlichen Entfernung zum geplanten Veranstaltungstag. Diese wird dann bei erneuter, erfolgreicher Buchung verrechnet. Gleiches gilt bei Absage der Hochzeit aufgrund positiver COVID19-Testergebnisse beim Brautpaar.
8. Datenschutzbestimmung
Mit dem Abschicken der Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung wird zugestimmt, dass die Daten des Auftraggebers (Namen Email, Adresse) zum Zweck der Kontaktaufnahme und Dienstleistungserfüllung weiterverarbeitet werden dürfen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, dass die Daten gelöscht werden, und dass Daten aktualisiert werden.